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Donnerstag, 15.11.2018

Beitragssatz für die Insolvenzsicherung von Betriebsrenten steigt wieder

Der Beitragssatz wird auf die von den Arbeitgebern bis zum 30.09.2018 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage bezogen. Die rund 92.500 Mitgliedsunternehmen des PSVaG müssen damit 2018 rund 725 Mio. EUR an Beiträgen zahlen (Vorjahr 678 Mio. EUR). Der Beitragssatz hängt von der Entwicklung der Insolvenzen und damit der Schadenentwicklung des PSVaG ab.

Zur Jahresmitte war der PSVaG noch von einem Beitragssatz in Höhe von 2,5 Promille ausgegangen.

Ein Vorschuss für 2019 wird jetzt nicht erhoben.

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Letzte Änderung: 15.07.2019  |  © Rechtsanwälte Schemp, Röschner & Partner 2019
 

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